Juridical Testimonies after 1945 – Expectations, Contexts and Comparisons
Workshop des Leibniz-Instituts für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow in Kooperation mit dem Fritz Bauer Institut
Kontakt und Anmeldung (bis 29. März 2019)
Dagi Knellessen / Katharina Stengel
Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow
Goldschmidtstraße 28, 04103 Leipzig
Telefon: +49 341 21735-755
E-Mail: antwort@dubnow.de
Das Bezeugen des Holocaust und die Strafverfolgung der Täter waren nach 1945 eng miteinander verbunden. Viele Überlebende, die Zeugnis ablegten, taten das ganz selbstverständlich auch im Hinblick auf eine Verfolgung der Täter. Das Beklagen der Toten und die Anklage der Verbrechen gingen ineinander über, ebenso das Verlangen nach Gerechtigkeit, Wahrheit und gelegentlich nach Rache.
Später fielen die Sphären der Strafverfolgung und der Zeugenschaft des Holocaust zunehmend auseinander. Die juristische Zeugenschaft der Überlebenden wurde eine kontroverse Angelegenheit, gekennzeichnet von widersprüchlichen Erwartungen und Anforderungen. Bundesdeutsche Strafjuristen und ein Teil der Öffentlichkeit bestanden mit Verweis auf rechtstaatliche Grundsätze darauf, die Prozesse gegen die (Mit-)Täter des staatlich organisierten Massenmords als ganz normale Strafprozesse zu führen. Aus dieser Perspektive waren die Überlebenden mit ihren tiefen Verletzungen zweifelhafte Zeugen, zu voreingenommen und emotional. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen wurde nicht zuletzt daran bemessen, ob sich bei ihnen Zeichen von Hass oder Rachegefühlen zeigten.
Die ehemaligen KZ-Häftlinge und Holocaust-Überlebenden nutzten die Prozesse weiterhin, um in den Formen, die ihnen das Strafrecht zubilligte, öffentlich ihr Wissen über die Verbrechen kundzutun. Ihre Motive und Anliegen waren vielfältig; ihre Möglichkeiten, sich vor Gericht verständlich zu machen, variierten. Die juristische Zeugenschaft des Holocaust war ein transnationales Phänomen; die Herkunft aus verschiedenen, nicht selten wechselnden Erinnerungsgemeinschaften und die Sprachen, die im Zeugenstand gesprochen wurden, bestimmten den Gehalt und die Rezeption der Aussagen wesentlich mit. Der Workshop wird aus der Perspektive unterschiedlicher Disziplinen und mit Blick auf verschiedene Zeiträume und Länder die juristische Zeugenschaft der Holocaust-Überlebenden diskutieren.
Dr. Natalia Aleksiun, Touro College, New York/Imre Kertész Kolleg, Jena | Dr. Nicolas Berg, Dubnow Institute, Leipzig | Prof. Dr. Peter Davies, University of Edinburgh | Prof. Dr. Jörg Deventer, Dubnow Institute, Leipzig | Adv. Dr. Yehudit Dori-Deston, Israeli Supreme Court, Jerusalem | Dr. Axel Doßmann, Friedrich Schiller University Jena | Prof. Dr. Gabriel Finder, University of Virginia, Charlotteville | Dr. Elisabeth Gallas, Dubnow Institute, Leipzig | Dr. Anna Hájková, University of Warwick | Dr. Aurélia Kalisky, Leibniz-Zentrum für Literatur- und Kulturforschung, Berlin | Dagi Knellessen, Dubnow Institute, Leipzig | Prof. Dr. Werner Konitzer, European University Viadrina Frankfurt (Oder) | Dr. Katarzyna Person, Jewish Historical Institute, Warsaw | Dr. Achim Saupe, Centre for Contemporary History, Potsdam | Dr. Katharina Stengel, Dubnow Institute, Leipzig | Dr. Dominique Trimbur, Foundation for the Memory of the Shoah, Paris
8. bis 9. April 2019
Dubnow-Institut
Grußwort: Jörg Deventer/Elisabeth Gallas
Einführung: Katharina Stengel/Dagi Knellessen
Workshop des Leibniz-Instituts für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow in Kooperation mit dem Fritz Bauer Institut
Leibniz Gemeinschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Fritz Bauer Institut