Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit im Netz

Das Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow (DI) ist bemüht, seine Webseiten und Apps in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.dubnow.de

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Die Webseite www.dubnow.de ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Bedienbarkeit der Cookie-Einstellungen 

Der Cookie-Dialog enthält interaktive Schaltflächen, die bei reiner Tastaturbedienung nicht auslösbar sind. 

Die interaktiven Schaltflächen des Cookie-Dialoges besitzen neben ihrer sichtbaren Beschriftung eine abweichende alternative Beschriftung in englischer Sprache. Dies reduziert die Aussagekraft, z.B. bei Screenreader-Ausgabe, und schränkt die Sprachbedienbarkeit der Schaltflächen ein. 

Bedienbarkeit der Hauptnavigation 

Die Einträge des Hauptmenüs sind nicht tastaturbedienbar. Bei Screenreader-Nutzung besteht die Möglichkeit, die Menüeinträge durch lineares Lesen (Pfeil-Tasten) zu erreichen und das zugehörige Untermenü mittels Leertaste zu öffnen. Bei reiner Tastaturbedienung (Tab-Taste) ist die Hauptnavigation überhaupt nicht nutzbar. Dies gilt sowohl für die Desktopansicht als auch die mobile Ansicht. 

Bedienbarkeit des Barrierefreiheitsmenüs 

Das Barrierefreiheitsmenü befindet sich in der Tab- und Lesereihenfolge nicht hinter der auslösenden Schaltfläche, was die Erreichbarkeit per Tastatur und Screenreader erschwert. 

Der Aufklappzustand des Menüs ist bei Screenreader-Nutzung nicht erkennbar. Und auch die Barrierefreiheitsfunktionen selbst (kontrastreiche Ansicht und Schriftvergrößerung) sind per Screenreader nur eingeschränkt nutzbar. 

Bewegte Inhalte 

Auf der Startseite befindet sich ein Karussell mit automatischen Bildwechseln, welches weder pausiert noch abgeschaltet werden kann. Dies beeinträchtigt die Lesbarkeit der Inhalte und kann ablenkend wirken. 

Sprungmarken 

Mehrfach vorkommende Seitenbereiche, wie die Navigationsbereiche, besitzen keine eindeutige Beschriftung, was die Sprungmarken-Navigation mit dem Screenreader erschwert. 

Semantik 

Die Überschriften sind bereits überwiegend als solche ausgezeichnet. Jedoch bilden die verwendeten Überschriftenebenen die hierarchische Struktur der Seiteninhalte nicht korrekt ab. Dies erschwert das Erfassen der inhaltlichen Gliederung sowie die Überschriftennavigation mit dem Screenreader. 

Englischsprachige Texte sind nicht als solche ausgezeichnet. Dies kann die Screenreader-Ausgabe der Texte beeinträchtigen. 

Vergrößerbarkeit 

Die Textinhalte des Internetauftritts lassen sich nicht verlustfrei vergrößern. Bei Verwendung der Vergrößerungsfunktion im Barrierefreiheitsmenü werden einzelne Texte nicht mit vergrößert. Außerdem kommt es auf einzelnen Seiten zu Überlagerungen von Texten.

Mobile Ansicht 

In der mobilen Ansicht kommt es zum Verlust von Inhalten und Funktionen. Das Menü mit den Barrierefreiheitsfunktionen zur Anpassung von Kontrasten und Schriftgröße ist in der mobilen Ansicht nicht verfügbar. Des Weiteren kommt es in der mobilen Ansicht an einigen Stellen zu Überlagerungen oder Abschneiden von Texten, was die Lesbarkeit beeinträchtigt. 

Anpassbare Darstellung 

Bei individueller Anpassung der Textabstände (Zeilenhöhe, Abstand nach Absätzen, Buchstabenabstände und Wortabstände) kommt es auf einigen Seiten zu Überlagerungen von Texten, was die Lesbarkeit der Inhalte erheblich beeinträchtigt. 

Kontraste 

Die Texte des Internetauftritts haben teilweise keinen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund. Dies betrifft insbesondere die Ausgangsansicht des Internetauftritts, aber auch einzelne Texte der kontrastreichen Ansicht, welche sich über das Barrierefreiheitsmenü im Kopfbereich aktivieren lässt. 

Auch grafische Bedienelemente, haben vereinzelt keine ausreichenden Kontraste und sind somit schlecht erkennbar. 

Fokusgestaltung 

Bei Tastatursteuerung ist die aktuelle Position des Tastaturfokus teilweise nicht erkennbar, da der Standard-Browser-Fokus unterdrückt wird oder da die fokussierten Elemente nicht sichtbar sind bzw. durch andere Inhalte überlagert werden. 

Such- und Formularfelder 

Die sichtbare Beschriftung der Such-Eingabefelder ist nicht ausreichend, da sie lediglich als Platzhalter hinterlegt ist, welcher bei Eingabe eines Suchbegriffes verschwindet. Dies betrifft neben der globalen Suche insbesondere die Personensuche, die Publikationssuche, die Veranstaltungssuche und die Lehrveranstaltungssuche. 

In Formularen, die nutzerbezogene Daten abfragen, ist der Zweck von Eingabefeldern nicht programmatisch definiert. Dies erschwert das automatische Erkennen und Ausfüllen der Formularfelder. 

PDF-Dokumente 

Die verlinkten PDF-Dokumente sind überwiegend nicht barrierefrei zugänglich, z.B. aufgrund fehlerhafter semantischer Strukturierung der PDF-Inhalte (Tagging), fehlender Alternativtexte für Abbildungen, fehlerhafter Dokumenteinstellungen, teilweise unzureichender Kontraste oder Einschränkungen bei der Navigation.

 

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung.
  • Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102).

Wir sind um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten im Rahmen unserer technischen, finanziellen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten sukzessive an ihrer Verbesserung. Wir bemühen uns, einen Teil der Barrieren bereits im Jahr 2025 abzubauen und den Abbau weiterer in den Haushaltsplan für 2026 aufzunehmen.

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren (siehe dazu § 9 Verwaltungsverfahrensgesetz) gebraucht werden
  • Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden
  • Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden. Beispiel: Blogbeiträge, Werbung, Nachrichtenmeldungen aus anderen Quellen. Die Inhalte Dritter sind außerhalb Ihrer Kontrolle, nicht von Ihnen finanziert oder entwickelt.
  • Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden. Dazu zählen beispielsweise alte Forschungsprojekte, deren Informationen nur zu Dokumentationszwecken noch vorgehalten werden.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit werden wir kontinuierlich durch eigene Prüfung ermitteln.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Dr. Julia Roos
E-Mail: roos(at)dubnow.de
Telefon: +49 341 21 735 753

Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow
Goldschmidtstraße 28
04103 Leipzig 

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseitegestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist von vier Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

 

Kontakt:

Durchsetzungsstelle
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen bei der Sächsischen Staatskanzlei

Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden

E-Mail: durchsetzungsstelle(at)sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de