Chancengleichheit

Ein besonderes Anliegen des Dubnow-Instituts ist es, Chancengleichheit in allen Tätigkeitsbereichen und auf allen Karrierestufen zu fördern und das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot umzusetzen. Rechtliche Grundlage der Gleichstellungsarbeit am Dubnow-Institut sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) und das Sächsische Gleichstellungsgesetzes (SächsGVBl). Das Dubnow-Institut orientiert sich zudem an den Leibniz-Gleichstellungsstandards sowie an den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG.

Konkret achtet das Institut auf diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren. Es setzt sich ein für die Schaffung und Wahrung inklusiver, barrierearmer Rahmenbedingungen, für die gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die Förderung und Weiterqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Sensibilisierung für jede Form von Diskriminierung. Angestrebt wird ein möglichst ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den verschiedenen Arbeitsbereichen, insbesondere in der Postdocphase und in wissenschaftlichen Führungspositionen.

Zentrale Ansprechpartnerinnen in Belangen der Chancengleichheit am Dubnow-Institut sind die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin. Sie beraten die Beschäftigten in gleichstellungsrelevanten Fragen und wirken an der Erarbeitung konkreter Maßnahmen mit. Ebenso sind sie Ansprechpartnerinnen beim Vorgehen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt. Darüber hinaus initiieren und fördern sie den institutsinternen Austausch zu Themen der Chancengleichheit auf verschiedenen Ebenen.

2019 wurde das Dubnow-Institut für seine erfolgreiche und nachhaltige Gleichstellungsarbeit erstmals mit dem Prädikat TOTAL E-QUALITY ausgezeichnet. Im Jahr 2022 wurde das Prädikat erfolgreich rezertifiziert.

Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Julia Roos

Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten
Lisa Pribik (in Elternzeit), Vertretung: Janina Chlosta